06 · Art. 4(5) · 32(1)(a) · Bereich
Pseudonymisierung & Verschlüsselung
Pseudonymisierung und Verschlüsselung sind die einzigen Maßnahmen, die Art. 32 ausdrücklich nennt, und Verschlüsselung kann sogar die Benachrichtigungspflicht nach einer Panne entfallen lassen. Dieser Bereich erklärt den Unterschied zur Anonymisierung, Keyed Hashing und Tokenisierung, Schlüsselverwaltung und warum ein einfacher Hash einer E-Mail-Adresse nichts schützt.
Unsere Leitfäden erscheinen derzeit auf Englisch. Übersetzungen sind in Arbeit.
- Pseudonymisation vs Encryption Under the GDPR
Pseudonymisation and encryption under GDPR explained for engineers: Article 4(5), Recital 26, HMAC keyed hashing, tokenisation, key management and pitfalls.