03 · Art. 35–36 · Bereich
Folgenabschätzung (DSFA)
Verarbeitungen mit hohem Risiko brauchen vor dem Go-live eine DSFA. Security-Teams tragen einen großen Teil davon: das System beschreiben, Risiken für Personen statt für das Unternehmen bewerten und die Maßnahmen belegen, die das Restrisiko senken. Dieser Bereich zeigt, wann eine DSFA Pflicht ist und wie man beiträgt.
Unsere Leitfäden erscheinen derzeit auf Englisch. Übersetzungen sind in Arbeit.
- DPIA for IT Projects: A Security Team's Guide to Article 35
When a DPIA is mandatory under GDPR Article 35, the WP248 criteria, what the assessment must contain, and how security teams contribute to it.